"Was nützt mir der Erde Geld? Kein kranker Mensch genießt die Welt"

       Goethe 


Krankenkassen zahlen in der Regel nicht für eine Heilpraktiker-Behandlung.

 

Zusatz- und Privatversicherte sowie beihilfeberechtigte Beamte und Behördenbedienstete erhalten bei Heilpraktikerkonsultationen Leistungen, die sachbezogen und der Höhe nach sehr unterschiedlich sind. Dies ist bitte mit jeder Krankenkasse im Vorhinein individuell abzusprechen.

 

Für Heilpraktiker gibt es ein Gebührenverzeichnis, das Sie bei den jeweiligen Verbänden anfordern können. Dieses Verzeichnis ist keine verbindliche Gebührenordnung, es gibt lediglich die durchschnittliche Höhe von Honoraren wieder. Es soll als Anhaltspunkt für die Honorarbemessung dienen.

 

Die Kosten für die Behandlung sind abhängig von Leistungsart und Zeitaufwand. Ich rechne als Heilpraktikerin privat mit Ihnen ab. Das heißt, Sie zahlen nach der Sitzung bzw. nach Rechnungsstellung das fällige Honorar.